PSA - Rechtliche Grundlagen
- Der Arbeitgeber hat - wenn dies notwendig ist - den Arbeitnehmenden zumutbare PSA zur Verfügung zu stellen.
- Er muss dafür sorgen, dass die PSA jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden.
- Der Arbeitnehmer ist seinerseits verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten PSA zu benützen und ihre Wirksamkeit nicht zu beeinträchtigen.
Helm, Falldämpfer, Haltegriff, Seilklemmen, Werkzeugtaschen, Transportsäcke, Bolzenanker, Komplettanker, Abseilgeräte, Karabiner, Seile, Umlenkrollen, Stirnlampen, Seilschutzrollen ... Und vieles mehr finden Sie bei uns.
Sicherheit liegt uns am Herzen - deshalbt führen wir sämtliche Artikel, welche Sie für Ihre PSA brauchen.
Die Produkte sind von Petzl, Irudek, Kask, Edelrid, Fixe, Peltor (3M)
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